Dubai artık geçmişte mi kaldı? Türkiye, 2026'da vergi açısından yabancılar için neden daha cazip hale gelecek?

Türkiye göç için cazip bir destinasyon haline geldiğinde

Dubai war gestern? Warum die Türkei 2026 für Auswanderer steuerlich spannender wird

Gesetz Nr. 7582 bringt neue Regeln für Auslandseinkünfte, Erbschaften und Vermögensmeldung — verständlich erklärt mit Praxisbeispielen.

Neu: Gesetz Nr. 7582 Auslandseinkünfte Varlık Barışı Stand: 10.06.2026

· · · ca. 12 Min. Lesezeit

7582 Gesetz Nr. Resmî Gazete 04.06.2026, Nr. 33270
3 yıl Prüfzeitraum vor türkischer Ansässigkeit
1 % Erbschaft-Sonderregel im Begünstigungszeitraum
31.07.2027 Frist Varlık Barışı Vermögensmeldung über Banken

Quelle: Gesetz Nr. 7582, TÜRMOB Sirküler 04.06.2026/82 — Stand: 10.06.2026

Steuern Türkei 2026: Was ist neu?

Am 4. Juni 2026 habe ich die Veröffentlichung des Gesetzes Nr. 7582 im Resmî Gazete (Nr. 33270) gelesen — und schon am selben Nachmittag kamen die ersten Fragen unserer Kunden dazu per WhatsApp. Deshalb fasse ich hier zusammen, was die neuen Steuern in der Türkei 2026 für Auswanderer, Immobilienkäufer, Rentner, Unternehmer und Kapitalanleger tatsächlich bedeuten. Drei Punkte stechen dabei heraus.

1. Auslandseinkünfte

Unter bestimmten Voraussetzungen können im Ausland erzielte Einkünfte und Erträge für einen langen Zeitraum von der türkischen Einkommensteuer ausgenommen sein.

2. Erbschaft: 1-%-Regel

Für Personen, die diese Ausnahme nutzen, kann während des Begünstigungszeitraums bei Erbschaften eine besondere 1-%-Regelung relevant werden.

3. Varlık Barışı

Geld, Devisen, Gold, Aktien oder andere Kapitalmarktinstrumente lassen sich unter Bedingungen in die Türkei bringen oder melden.

Önemli: Das ist kein Freifahrtschein und kein pauschales „20 Jahre steuerfrei für jeden“. Entscheidend sind immer die persönlichen Voraussetzungen, die steuerliche Ansässigkeit, die Art der Einkünfte und die Situation im bisherigen Wohnsitzland.
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Quellenstand und Einordnung: Grundlage ist das Gesetz Nr. 7582 (Resmî Gazete vom 04.06.2026, Nr. 33270) sowie das TÜRMOB Sirküler 04.06.2026/82. Dieser Beitrag dient allerdings nur der allgemeinen Information aus Sicht der Immobilienvermittlung und Auswanderungsbegleitung — er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Warum Auswanderer und Immobilienkäufer jetzt genauer hinschauen sollten

Viele Menschen denken bei steuerlich attraktiven Standorten sofort an Dubai: keine Einkommensteuer, internationales Umfeld, Sonne, Luxus. Allerdings ist Dubai nicht für jeden die richtige Lösung. Die Türkei ist für viele deutschsprachige Auswanderer emotional, kulturell und praktisch näher — mit direkten Flugverbindungen, moderaten Lebenshaltungskosten, einer starken medizinischen Infrastruktur und beliebten Regionen wie Alanya, Antalya, Izmir, Çeşme oder Fethiye.

Mit den neuen Regelungen wird die Türkei für bestimmte Zielgruppen deshalb noch interessanter. Besonders gilt das für Menschen, die nicht nur eine Ferienwohnung kaufen möchten, sondern ihren Lebensmittelpunkt langfristig in die Türkei verlegen wollen.

Aus unserer täglichen Praxis sehen wir häufig: Käufer fragen nicht nur nach Quadratmetern, Meerblick und Tapu. Sie fragen außerdem: Wie bringe ich mein Geld sauber in die Türkei? Was passiert mit meiner Rente? Muss ich meine Auslandseinkünfte versteuern? Und was bedeutet ein Immobilienkauf im Erbfall? Genau deshalb sollte man das neue Gesetz nicht isoliert betrachten, sondern als Teil einer größeren Auswanderungs- und Vermögensplanung.

Die wichtigste Neuerung: Auslandseinkünfte können steuerlich begünstigt sein

Der spannendste Punkt für Auswanderer ist die neue Regelung zu im Ausland erzielten Einkünften und Erträgen. Vereinfacht gesagt: Natürliche Personen, die in der Türkei als ansässig gelten, können unter bestimmten Voraussetzungen für Auslandseinkünfte eine Einkommensteuer-Ausnahme nutzen. Die Regelung soll dabei für Personen gelten, die vor ihrer türkischen Ansässigkeit in den letzten drei Kalenderjahren nicht in der Türkei ansässig waren und dort keine Steuerpflicht hatten.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder, der in die Türkei zieht, automatisch keine Steuern mehr zahlt. Es geht nicht um eine pauschale Steuerfreiheit für alle Einkünfte, sondern um eine bestimmte Ausnahme für bestimmte Auslandseinkünfte unter klaren Voraussetzungen. Wer schon einmal unseren Beitrag zu den Steuervorteilen beim Immobilienkauf in der Türkei gelesen hat, kennt das Prinzip: Vorteile gibt es — aber nur bei sauberer Vorbereitung.

Wen kann diese Regelung betreffen?

Privatpersonen & Rentner

Deutsche, Österreicher oder Schweizer, die ab 2026 dauerhaft in die Türkei ziehen — insbesondere Rentner mit Einkünften aus dem Ausland sowie Familien mit Vermögens- oder Nachfolgefragen.

Unternehmer & Kapitalanleger

Selbständige mit Auslandskunden, digitale Unternehmer, Berater und Investoren mit internationaler Struktur sowie Kapitalanleger mit Auslandsdepots oder ausländischen Kapitalerträgen.

Ob die Regelung im konkreten Fall greift, hängt allerdings immer von der persönlichen Situation ab.

Die wichtigste Voraussetzung: drei Kalenderjahre vorher genau prüfen

Ein zentraler Punkt ist der Zeitraum vor dem Umzug. Wer die neue Steuerbegünstigung nutzen möchte, muss prüfen lassen, ob er in den letzten drei Kalenderjahren vor der türkischen Ansässigkeit bereits in der Türkei ansässig oder dort steuerpflichtig war. Gerade bei Menschen mit türkischem Pass, Mavi Kart, früherem Türkei-Wohnsitz, türkischen Immobilien oder früheren Mieteinnahmen sollte man daher nicht einfach davon ausgehen, dass alles automatisch passt.

Interessant ist allerdings: Bestimmte frühere Einkünfte aus der Türkei — etwa aus Vermietung, Kapitalerträgen oder einem Immobilienverkauf — sollen nach dem Gesetzestext nicht automatisch verhindern, dass die Ausnahme genutzt werden kann. Trotzdem sollte genau dieser Punkt individuell geprüft werden.

Unsere Empfehlung: Wer ernsthaft über einen Umzug in die Türkei nachdenkt, sollte vor dem Immobilienkauf eine einfache Steuer-Checkliste erstellen lassen — nicht erst nach dem Tapu-Termin.

Was zählt als Auslandseinkommen?

Hier muss man sehr sauber unterscheiden. Auslandseinkommen kann beispielsweise aus einem ausländischen Depot, aus einer ausländischen Unternehmensbeteiligung, aus ausländischen Kapitalerträgen oder aus bestimmten außerhalb der Türkei erzielten Einkünften stammen. Aber: Nicht alles, was aus dem Ausland überwiesen wird, ist automatisch steuerlich ein begünstigtes Auslandseinkommen.

Ein Beispiel: Wer in der Türkei lebt, von dort aus arbeitet und Leistungen an Kunden in Deutschland erbringt, muss prüfen lassen, wo die Tätigkeit steuerlich erbracht wird, ob eine türkische Betriebsstätte entsteht und ob die Einkünfte wirklich als außerhalb der Türkei erzielt gelten. Gerade bei Online-Business, Consulting, Coaching, Agenturleistungen, E-Commerce oder Holding-Strukturen ist eine individuelle Prüfung deshalb besonders wichtig.

Vier Praxisbeispiele aus unserer Beratung

Damit die Theorie greifbar wird, zeigen die folgenden vier Fälle, wie die neuen Regelungen in typischen Auswanderer-Situationen wirken können.

Fall 1

Rentner zieht nach Alanya

Ein deutscher Rentner lebt bisher in Deutschland. Er kauft eine Wohnung in Alanya und möchte ab 2026 dauerhaft in der Türkei leben, während seine Rente weiterhin aus Deutschland kommt. Auf den ersten Blick klingt das einfach. In der Praxis stellen sich jedoch mehrere Fragen: Gilt er ab dem Umzug steuerlich als in der Türkei ansässig? Wie wird seine deutsche Rente nach dem Doppelbesteuerungsabkommen behandelt? Fällt seine Einkunftsart unter die neue Ausnahme? Und welche Nachweise braucht er gegenüber türkischen Behörden und Banken?

Dieses Beispiel zeigt deutlich: Die neue Regelung kann interessant sein, sie ersetzt aber keine Einzelfallprüfung. Wer zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis plant, findet in unserem Ratgeber zur Aufenthaltserlaubnis Türkei 2026 (Ikamet) alle aktuellen Regeln.

Fall 2

Unternehmerin mit Auslandskunden zieht nach Antalya

Eine Unternehmerin betreut Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie möchte nach Antalya ziehen, ihr Kundenstamm bleibt jedoch im Ausland. Für sie kann die neue Regelung besonders spannend sein — gleichzeitig ist ihr Fall steuerlich komplexer als bei einem reinen Immobilienkäufer.

Wichtige Fragen sind dabei: Wo sitzt ihre Firma? Wo wird die Leistung tatsächlich erbracht? Wo entstehen die Einkünfte steuerlich? Gibt es eine Betriebsstätte in der Türkei? Und welche Rolle spielt das Doppelbesteuerungsabkommen? Solche Fälle sollten folglich vor dem Umzug sauber strukturiert werden — nicht erst dann, wenn schon Rechnungen geschrieben und Gelder überwiesen wurden.

Fall 3

Familie kauft eine Immobilie und plant langfristig

Eine Familie aus Deutschland kauft eine Villa in Izmir oder Alanya. Die Eltern möchten dauerhaft in die Türkei ziehen, gleichzeitig gibt es Vermögen in Deutschland — zum Beispiel ein Bankkonto, ein Depot oder eine vermietete Immobilie. Für diese Familie ist daher nicht nur der Immobilienkauf wichtig. Es geht ebenso um Vermögensstruktur, Geldtransfer, Steueransässigkeit und Erbschaft.

Die neue 1-%-Regelung bei bestimmten Erbfällen innerhalb des Begünstigungszeitraums kann in solchen Konstellationen interessant sein. Dennoch gilt: Eine Familie sollte nicht allein wegen einer Schlagzeile handeln. Erbrecht, Steuerrecht und Vermögensplanung müssen zusammen betrachtet werden.

Fall 4

250.000 Euro für den Immobilienkauf in die Türkei bringen

Ein Käufer möchte 250.000 Euro aus Deutschland in die Türkei überweisen, um eine Wohnung oder Villa zu kaufen. Hier geht es nicht nur darum, ob das Geld auf dem türkischen Konto ankommt. Wichtig sind ebenso Dokumentation, Herkunftsnachweis, Bankprüfung, Wechselkurs, Überweisungszweck und steuerliche Einordnung.

Mit der Varlık-Barışı-Regelung können bestimmte Vermögenswerte unter Bedingungen gemeldet werden. Das bedeutet aber nicht, dass ungeklärte Mittelherkunft oder andere rechtliche Themen einfach verschwinden. Banken können weiterhin Nachweise verlangen, und Vorschriften außerhalb des Steuerrechts bleiben relevant.

Praktische Empfehlung: Große Geldtransfers vorab mit Bank, Steuerberater und gegebenenfalls Anwalt abstimmen. Für den Immobilienkauf sollten Überweisungen klar dokumentiert und nachvollziehbar sein.

Varlık Barışı: Was bedeutet das für Auswanderer?

Varlık Barışı bedeutet sinngemäß Vermögensfrieden oder Vermögensmeldung. Solche Regelungen gab es in der Türkei bereits in früheren Jahren. Die neue Regelung erlaubt unter Bedingungen, bestimmte Vermögenswerte bis zum 31.07.2027 über Banken oder zugelassene Finanzinstitute zu melden — darunter Geld, Devisen, Gold, Aktien, Anleihen und andere Kapitalmarktinstrumente.

Für Auswanderer und Immobilienkäufer kann das relevant sein, wenn Vermögen aus dem Ausland in die Türkei gebracht werden soll. Wichtig ist jedoch: Die Regelung hat Fristen, Nachweispflichten und Bedingungen. Bei Auslandsvermögen ist insbesondere die Übertragung innerhalb der vorgesehenen Frist entscheidend. Bei in der Türkei vorhandenen, aber nicht ordnungsgemäß erfassten Vermögenswerten gelten wiederum eigene Anforderungen.

Bedeutet das: Die Türkei wird das neue Dubai?

Nicht für jeden — und genau deshalb ist die Überschrift bewusst als Frage formuliert. Dubai bleibt für manche Unternehmer und Vermögende steuerlich attraktiv. Die Türkei hat allerdings andere Vorteile, die im Alltag oft schwerer wiegen.

Das spricht für die Türkei

  • Neue Steuer-Ausnahme für Auslandseinkünfte (unter Voraussetzungen)
  • 3–4 Flugstunden nach DACH, viele Direktflüge
  • Moderate Lebenshaltungskosten
  • Gewachsene deutsch-türkische Verbindungen
  • Immobilien in allen Preisklassen, von Alanya bis Izmir

Das spricht weiterhin für Dubai

  • Keine persönliche Einkommensteuer — ohne 3-Jahres-Prüfung
  • Etabliertes internationales Expat- und Business-Umfeld
  • Dafür: hohe Lebenshaltungskosten, größere Distanz
  • Kulturell und sprachlich weiter weg von Europa
kriter Türkei (ab 2026) Dubai / VAE
Steuern auf Auslandseinkünfte Ausnahme unter Voraussetzungen möglich (Gesetz Nr. 7582) Keine persönliche Einkommensteuer
Nähe zu Europa 3–4 Flugstunden, viele Direktflüge 5–7 Flugstunden
Lebenshaltungskosten Vergleichsweise moderat Hoch, besonders Miete und Schule
Kulturelle Nähe für Deutschsprachige Gewachsene deutsch-türkische Verbindungen Internationales Expat-Umfeld
Immobilienpreise Unterschiedliche Preisniveaus je Region Hohes Preisniveau in Kernlagen

Stand: Juni 2026 | Quelle: Gesetz Nr. 7582 (Resmî Gazete 04.06.2026, Nr. 33270), eigene Marktbeobachtung Decker Real Estate

Für bestimmte Auswanderer kann die Türkei ab 2026 steuerlich also tatsächlich spannender werden — besonders dann, wenn sie Auslandseinkünfte haben, sauber planen und die Voraussetzungen erfüllen. Unserer Meinung nach liegt die Chance jedoch nicht darin, die Türkei als „Steuertrick“ zu verkaufen. Die Chance liegt darin, Auswanderung, Immobilienkauf, Vermögensstruktur und Lebensqualität realistisch zusammenzudenken.

Steuern Türkei 2026: Was bedeutet das konkret für Immobilienkäufer?

Das Gesetz ist kein klassisches Immobiliengesetz. Es ändert weder Tapu noch Kaufnebenkosten, Maklerprovision oder Grundbuchabläufe direkt. Trotzdem ist es für Immobilienkäufer relevant, weil viele Käufer nicht nur eine Wohnung kaufen, sondern einen neuen Lebensabschnitt planen. Wie der Kaufablauf im Detail funktioniert, zeigt unser kompletter Ratgeber zum Immobilienkauf in Alanya.

Was ist für normale Käufer eher nicht relevant?

Das Gesetz enthält zusätzlich Regelungen, die vor allem Unternehmen betreffen — etwa zu qualifizierten Dienstleistungszentren, internationalen Dienstleistungsstrukturen, Transitgeschäft sowie einem reduzierten Körperschaftsteuersatz für bestimmte Produktions- und Agrarunternehmen ab 2027. Für jemanden, der einfach eine Ferienwohnung in Alanya kauft, ist das meist nicht der wichtigste Punkt. Für Unternehmer und Investoren können diese Regelungen hingegen durchaus interessant sein.

Häufiger Denkfehler: „Dann ziehe ich einfach um und spare Steuern“

So einfach ist es leider nicht. Steuerliche Ansässigkeit ist nicht nur eine Frage des Willens — sie hängt von tatsächlichen Umständen ab: Wohnsitz, Aufenthaltstage, Lebensmittelpunkt, Familie, Einkommensquellen, Unternehmensstruktur und Verbindungen zum bisherigen Wohnsitzland. Außerdem kann das Herkunftsland weiterhin steuerliche Ansprüche haben. Bei deutschen Staatsbürgern muss beispielsweise immer geprüft werden, wie das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei wirkt.

Merkez Niemand sollte nur wegen einer steuerlichen Schlagzeile umziehen oder eine Immobilie kaufen. Erst prüfen, dann entscheiden.

Unsere Einschätzung als Decker Real Estate

Wir sehen die neue Regelung als starkes Signal: Die Türkei möchte internationaler, attraktiver und investorenfreundlicher werden. Für deutschsprachige Auswanderer kann das ein echter Pluspunkt sein. Trotzdem bleiben wir seriös — wir würden niemals versprechen: „Ziehen Sie in die Türkei und zahlen Sie 20 Jahre keine Steuern.“ Seriös ist stattdessen: Die Türkei bietet ab 2026 neue steuerliche Chancen für bestimmte Personen — ob diese Vorteile im Einzelfall nutzbar sind, muss individuell geprüft werden. Genau diese Unterscheidung schützt Käufer, Auswanderer und auch uns als begleitendes Unternehmen.

Checkliste vor Immobilienkauf und Auswanderung

Vor einem Immobilienkauf mit Auswanderungsabsicht sollten Sie folglich diese Fragen klären:

1
Ansässigkeit klären: Ab wann gelte ich steuerlich als in der Türkei ansässig — und war ich in den letzten drei Kalenderjahren bereits dort ansässig oder steuerpflichtig?
2
Einkünfte sortieren: Welche Einkünfte stammen wirklich aus dem Ausland, welche entstehen in der Türkei — und gibt es weiterhin Steuerpflichten in Deutschland, Österreich oder der Schweiz?
3
Geldtransfer vorbereiten: Wie bringe ich mein Geld sauber und dokumentiert in die Türkei? Ist eine Vermögensmeldung sinnvoll? Welche Unterlagen verlangt die Bank?
4
Familie und Nachlass: Was bedeutet der Kauf für Ehepartner und Kinder? Müssen Erbschafts- oder Nachfolgefragen vorher geklärt werden?
5
Aufenthalt planen: Welche Rolle spielt mein Aufenthaltsstatus (Ikamet)? Passt die gewählte Region zur Aufenthaltsplanung?
6
Fachberatung einholen: Vor dem Tapu-Termin einen Steuerberater oder Anwalt mit Türkei-Bezug einschalten — nicht danach.

Fazit: Die Türkei wird steuerlich interessanter — aber nicht automatisch steuerfrei

Zusammenfassend lassen sich die neuen Steuern in der Türkei 2026 auf vier Kernaussagen reduzieren:

1. Auslandseinkünfte begünstigt: Gesetz Nr. 7582 (Resmî Gazete 04.06.2026, Nr. 33270) erlaubt unter Voraussetzungen eine Einkommensteuer-Ausnahme für bestimmte im Ausland erzielte Einkünfte.
2. 3-Jahres-Regel: Voraussetzung ist, dass in den letzten drei Kalenderjahren vor dem Umzug keine türkische Ansässigkeit oder Steuerpflicht bestand.
3. Varlık Barışı bis 31.07.2027: Geld, Devisen, Gold, Aktien und andere Kapitalmarktinstrumente können unter Bedingungen über Banken gemeldet und in die Türkei gebracht werden.
4. Kein Automatismus: Steuerliche Ansässigkeit, Doppelbesteuerungsabkommen und Einkunftsart entscheiden den Einzelfall — individuelle Prüfung durch einen Steuerberater mit Türkei-Bezug bleibt Pflicht.

Kaynaklar ve durum

  • Stand der Analyse: 10. Juni 2026
  • Gesetz Nr. 7582 — Resmî Gazete vom 04.06.2026, Nr. 33270 — resmigazete.gov.tr
  • TÜRMOB Sirküler 04.06.2026/82 (fachliche Auswertung)
  • Gelir İdaresi Başkanlığı (türkische Steuerverwaltung) — gib.gov.tr
  • Eigene Marktbeobachtung und Beratungspraxis: Decker Real Estate, Juni 2026

Sonraki adımınız

Sie planen einen Immobilienkauf oder die Auswanderung in die Türkei und möchten von Anfang an sauber vorbereitet sein? Wir begleiten Sie auf Deutsch — von der Standortwahl bis zum Tapu-Termin. Kostenlos und unverbindlich.

Decker Emlak · YetgiNo 3506573 · İzmir / Alanya · info@decker-realestate.com

Die 9 wichtigsten Fragen — kurz beantwortet

Gilt die neue Steuerbefreiung für jeden, der in die Türkei zieht?+

Nein. Die Regelung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen — entscheidend sind die steuerliche Ansässigkeit in der Türkei, die letzten drei Kalenderjahre vor dem Umzug und die Art der Einkünfte.

Sind jetzt alle Einkünfte in der Türkei steuerfrei?+

Nein. Es geht um bestimmte im Ausland erzielte Einkünfte und Erträge. Einkünfte aus der Türkei — etwa aus Vermietung, Arbeit oder unternehmerischer Tätigkeit vor Ort — müssen gesondert geprüft werden.

Ist die Regelung für Rentner interessant?+

Möglicherweise ja. Gerade bei Renten aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz sollte allerdings zusätzlich das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen geprüft werden.

Was bedeutet Varlık Barışı?+

Varlık Barışı (sinngemäß Vermögensfrieden) ist eine Regelung, mit der bestimmte Vermögenswerte wie Geld, Devisen, Gold, Aktien oder Anleihen unter Bedingungen gemeldet und in die Türkei gebracht werden können.

Bis wann läuft die Frist für die Varlık-Barışı-Meldung?+

Die Meldung bestimmter Vermögenswerte ist nach aktueller Regelung bis zum 31.07.2027 über Banken oder zugelassene Finanzinstitute möglich. Bei Auslandsvermögen ist zusätzlich die fristgerechte Übertragung in die Türkei wichtig.

Welche Voraussetzung ist für die Steuer-Ausnahme am wichtigsten?+

Zentral ist die 3-Jahres-Regel: In den letzten drei Kalenderjahren vor der türkischen Ansässigkeit darf keine Ansässigkeit oder Steuerpflicht in der Türkei bestanden haben.

Ändert das Gesetz etwas am Kaufprozess oder am Tapu?+

Nein. Tapu, Kaufnebenkosten und Grundbuchabläufe bleiben unverändert. Das Gesetz betrifft Einkommensteuer, Erbschaftsregelung und Vermögensmeldung — nicht den Kaufablauf selbst.

Sollte ich vor dem Immobilienkauf steuerliche Fragen klären?+

Ja — besonders wenn der Kauf mit Auswanderung, größeren Geldtransfers, Auslandseinkünften, Rente, Unternehmensbeteiligungen oder Familienvermögen zusammenhängt.

Kann Decker Real Estate steuerlich beraten?+

Nein. Wir informieren aus Sicht der Immobilienvermittlung und Auswanderungsbegleitung. Für verbindliche steuerliche oder rechtliche Fragen empfehlen wir die Prüfung durch einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt mit Türkei-Bezug.

Fachlicher Prüfhinweis und Abgrenzung: Dieser Beitrag wurde von Decker Real Estate aus Sicht der Immobilienvermittlung und Auswanderungsbegleitung erstellt. Wir sind keine Steuerberater und keine Rechtsanwälte — dieser Beitrag stellt daher keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder verbindliche Handlungsempfehlung dar. Die dargestellten Informationen beruhen auf dem veröffentlichten Gesetz Nr. 7582 (Resmî Gazete vom 04.06.2026, Nr. 33270) sowie fachlichen Auswertungen zum Stand 10.06.2026. Gesetzesanwendung, Verwaltungsanweisungen und individuelle Auslegung können sich ändern. Vor einem Immobilienkauf, einer Auswanderung, einem größeren Geldtransfer, einer Vermögensmeldung oder einer steuerlichen Umstrukturierung empfehlen wir ausdrücklich die individuelle Prüfung durch einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt mit Türkei-Bezug.

© Decker Emlak · TİM ONLİNE TİCARET LIMITED · YetgiNo 3506573 ·

Julia — Emlakçı Türkiye, Decker Real Estate
Yazar hakkında Julia Genel Müdür ve Gayrimenkul Danışmanı · Decker Gayrimenkul

Sekiz yılı aşkın süredir Türkiye'de, İzmir'de ve Akdeniz kıyı şeridinde yaşadım ve çalıştım. Lisanslı Almanca konuşan bir emlakçı olarak, Almanya, Avusturya ve İsviçre'den (DACH bölgesi) alıcılara ilk görüşmeden anahtar teslimine kadar rehberlik ediyorum. Yazdığım her şey, sahada edindiğim gerçek yaşam deneyimlerine dayanmaktadır.

🏛 Yetki Belgesi No 3506573 TTB → 📍 Türkiye'de çekimler devam ediyor 🇩🇪 Almanca konuşan

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