Immobilienkauf & Staatsbürgerschaft
in der Türkei
Der Experten-Guide für Investoren & Käufer
Phase 1
Vorbereitung & PrüfungDas Grundbuchamt ist Gesetz
Eigentumsrechte werden nur durch die Eintragung in den Grundbuchämtern rechtswirksam; Notarverträge gelten lediglich als Verpflichtung zur Übertragung.
Online-Vorabprüfung der Immobilie
Über parselsorgu.tkgm.gov.tr können Details wie Stadt, Bezirk und Parzellenstatus weltweit eingesehen werden (ohne Zugriff auf persönliche Eigentümerdaten).
Belastungen prüfen
Vor dem Kauf müssen Hypotheken oder Pfandrechte direkt beim Grundbuchamt geprüft werden, da diese den Verkauf blockieren könnten.
Phase 2
Der ErwerbsprozessTerminvereinbarung & Call Center
Termine werden über randevu.tkgm.gov.tr oder das 24/7 Call-Center „Alo 181" vereinbart; ein persönliches Erscheinen ist für die Planung nicht vorab nötig.
Aufenthaltserlaubnis
Für den Kauf ist keine Aufenthaltserlaubnis nötig; der Kauf berechtigt jedoch zu einer erneuerbaren, kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis gemäß Gesetz Nr. 6458.
Sonderregeln für Unternehmen
Türkische Unternehmen mit ausländischem Kapital müssen vorab eine Genehmigung der Provinzdirektion für Planung und Koordination (PDPC) einholen.
Wichtige Beschränkungen
Was erlaubt ist🏔️ 30-Hektar-Limit
Eine ausländische natürliche Person darf landesweit maximal 30 Hektar Immobilienfläche erwerben.
📊 10%-Bezirksregel
Der Gesamterwerb durch Ausländer darf 10% der Fläche eines Bezirks, in dem Privateigentum zulässig ist, nicht überschreiten.
🏗️ 2-Jahres-Frist Bauprojekte
Bei unbebauten Grundstücken muss innerhalb von zwei Jahren ein Projekt zur Genehmigung eingereicht werden.
🚫 Militärische Sperrzonen
Der Erwerb in verbotenen Militärzonen und militärischen Sicherheitszonen ist für Ausländer streng untersagt.
Der Weg zur Staatsbürgerschaft (Citizenship by Investment)
Türkische Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestition
📋 Dokumenten-Checkliste für den Termin
Identität & Fotos
Reisepass (ggf. mit beglaubigter Übersetzung), 1 Foto des Verkäufers und 2 Fotos des Käufers (max. 6 Monate alt, 6×4 cm).
Marktwertbestätigung
Ein offizielles Dokument über den aktuellen Marktwert der Immobilie von der jeweiligen Gemeinde ist zwingend erforderlich.
Erdbebenversicherung (DASK)
Für Gebäude muss eine obligatorische Erdbebenversicherung (DASK) vorliegen.
Dolmetscher &
Vollmachten
Falls eine Partei kein Türkisch spricht, ist ein zertifizierter Dolmetscher nötig; ausländische Vollmachten benötigen oft eine Apostille oder Konsulatsbeglaubigung.
Alle Angaben ohne Gewähr